Bürgerstiftung für die Gemeinde Oberdachstetten
Hilfe spenden - Zukunft stiften
Gute Gründe für die Bürgerstiftung Oberdachstetten
- Ich kann dauerhaft Projekte in Oberdachstetten zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
- Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen - für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für die Gemeinde Oberdachstetten.
- Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
- Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
- Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.
Flyer Bürgerstiftung Gemeinde Oberdachstetten
Spenden hilft kurzfristig, stiften hilft dauerhaft!
In der Heimat wirken
Die Bürgerstiftung Oberdachstetten ist unter anderem auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde Oberdachstetten tätig:
- Jugend- und Altenhilfe
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Kultur, Kunst, Denkmalpflege und Denkmalschutz
- Bildung, Ausbildung und Sport
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
- Heimatpflege und Heimatkunde
Unsere Bürgerstiftung braucht Ihre Unterstützung
Wenn auch Sie sich als Stifter oder Stifterin für die Bürgerstiftung Oberdachstetten engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Oberdachstetten oder an die Stiftungsexperten der Vereinigten Sparkassen Stadt und Landkreis Ansbach, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereithalten.
Selbstverständlich nimmt die Bürgerstiftung Oberdachstetten nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 200,- Euro erhöht Ihre Zuwendung in Höhe von 80% das Stiftungsvermögen und 20% werden als Spende verwendet. Spenden sind in jeder Höhe möglich.
Bankverbindung der Stiftergemeinschaft
Bankverbindung der Stiftergemeinschaft
Vereinigte Sparkassen Stadt und Landkreis Ansbach
IBAN: DE50 7655 0000 0000 0000 75
BIC: BYLADEM1ANS
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Oberdachstetten
Kontaktmöglichkeiten
Stiftungsberatung
Telefon 0981 189-353
Telefax 0981 189-233
kontakt@sparkasse-ansbach.de
- Zuwendungsbestätigung: Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 200 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 200 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 200 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 200 Euro erhöhen - ohne eine anderweitige Festlegung - zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bitte geben Sie im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung(en) Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.
- Zuwendung zur Zweckverwirklichung (Spende): Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich steuerlich abzugsfähig.
- Zuwendung zu Lebzeiten zur Erhöhung des Stiftungsvermögens: Ihre Zuwendung ab 200 Euro erhöht ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage des Grundstockvermögens werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug für Spenden steht Ihnen auch bei Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen offen.
Zusätzlich können Sie als Stifterin oder Stifter weitere Beträge in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten/Lebens-partnern bis zu 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen geltend machen. Dieser Betrag kann auf Antrag steuerlich auf bis zu zehn Jahren verteilt werden. Kapitalgesellschaften können den erhöhten Abzugsbetrag nicht in Anspruch nehmen. - Letztwillige Verfügung: Sie können Ihre Zuwendung an die Bürgerstiftung einer Kommune in der „Stiftergemeinschaft Stadt und Landkreis Ansbach“ in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.
- Vertrag zugunsten Dritter oder Bezugsberechtigung:: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zugunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Hierfür wenden Sie sich bitte an den/die Stiftungsberater/in der Sparkasse.
- Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.
- Weitere Informationen: Wenn Sie sich als Stifterin oder Stifter für die Stiftung engagieren möchten oder eine Stiftung in Ihrem Namen einrichten möchten, stehen Ihnen die Stiftungsbeauftragten der Sparkasse gerne zur Verfügung. Sie erhalten unter Tel. 0981 189 4041 weitere Informationen.
Hinweise: Diese Information stellt keinerlei Rechts- oder Steuerberatung dar und kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen geeigneten Berater Ihres Vertrauens.