Bekanntmachungen

 

Regionalbudget 2026 - Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

 

Jetzt mitmachen - Ihre Idee für unsere Kommunale Allianz!

Das Regionalbudget 2026 der Kommunalen Allianz Nördlicher Landkreis Ansbach – NorA (ILE) startet in eine neue Runde. Auch im kommenden Jahr werden wieder kleine Projekte mit großer Wirkung gefördert – Ideen, die unsere Region noch lebenswerter machen.

Wer kann mitmachen? Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen aus den fünf Gemeinden der Kommunalen Allianz – NorA (ILE).

Förderbedingungen: Vorbehaltlich der Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken und das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus können bis zu 60 % der förderfähigen Kosten (max. 7.500 Euro pro Projekt) bezuschusst werden.

Wichtige Termine

Einreichungsfrist: 28.01.2026

Projektbeginn: Das ausgewählte Projekt darf frühestens nach Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der verantwortlichen Stelle umgesetzt werden.

Umsetzung der Projekte: bis spätestens 20.09.2026

Förderberatung und Antragsunterlagen

Der Umsetzungsbegleiter der Kommunalen Allianz Nördlicher Landkreis Ansbach Herr Dipl.-Ing. (FH) Sebastian Merfort berät Sie gerne zur Antragstellung und schickt Ihnen die Antragsunterlagen zu. Bitte nehmen Sie Kontakt auf!

Telefon: 0170 489 7649
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Verantwortliche Stelle 2026:

Gemeinde Weihenzell
Ansbacher Str. 12
91629 Weihenzell

Informationen zum Regionalbudget:

www.nora-gemeinden.de 

 

 

 

Vorbericht zum Haushalt 2025

Der Vorbericht zum Haushalt gibt einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Oberdachstetten für das laufende Halbjahr.

Dieser ist einsehbar unter:

https://oberdachstetten.de/rathaus/downloads.html#haushalt

 

 

Gestattungen nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) für Vereinsfeste und sonstige gestattungspflichtige Veranstaltungen

Nach den Regelungen des GastG ist es erforderlich, für Vereinsfeste und sonstige gestattungspflichtige Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, einen Gestattungsantrag bei der örtlichen Gemeinde zu stellen. Der Gestattungsantrag kann formlos per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Post eingereicht werden. Folgende Angaben bzw. Unterlagen sind zu übermitteln:

  1. Angabe der persönlichen Daten des Veranstalters bzw. des Antragstellers
  2. Angabe des Orts und Zeitraums der Veranstaltung
  3. Angabe der zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke
  4. zur Glaubhaftmachung der Zuverlässigkeit Vorlage einer vorherigen Gestattung für eine gleichartige Veranstaltung, die ohne behördliche Beanstandung durchgeführt wurde bzw. Angabe der Daten einer vorherigen nicht beanstandeten Veranstaltung. Alternativ ist ein Führungszeugnis vorzulegen, welches nicht älter als ein Jahr sein darf.

Bitte achten Sie darauf, den Antrag spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde Oberdachstetten vorzulegen.

Gemäß einer seit 01.06.2025 geltenden Neuregelung gilt die Gestattung nach einer Frist von zwei Wochen nach Antragseingang automatisch als erteilt (Genehmigungsfiktion), falls die Genehmigungsvoraussetzungen offensichtlich vorliegen und keine vertiefte Prüfung veranlasst ist. Ein Gestattungsbescheid wird in diesen Fällen nicht erstellt. In allen anderen Fällen wird die Gemeinde wie bisher einen Bescheid erlassen.

 

 

Neuerungen zum 01.05.2025 bei der Beantragung hoheitlicher Dokumente: Digitale Lichtbilderfassung und Versand nach Hause

Seit 01.05.2025 dürfen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente verwendet werden. Etwaigen Missbrauch und Fälschungen wird so vorgebeugt.

Bürgerinnen und Bürger können zukünftig wählen, ob sie ihr Lichtbild direkt in der Behörde oder separat bei einem Fotodienstleister aufnehmen lassen. Letztere müssen die Aufnahmen ab dem 01.05.2025 der Behörde das Lichtbild über eine zertifizierte Cloud bereitstellen. Für Lichtbilder, die vor Ort in der Behörde mit einem PointID®-System gemacht werden, erheben die Kommunen bundesweit einheitlich eine Gebühr von 6,00 € je genutztem Lichtbild. Da die schrittweise Ausstattung aller Kommunen mit Aufnahmesystemen noch nicht abgeschlossen ist, können wir derzeit die Aufnahme von Lichtbildern noch nicht anbieten. Die Verarbeitung von QR-Codes der Fotodienstleister ist jedoch ohne Einschränkung möglich. Aktuelle Papierlichtbilder können in Ausnahmefällen übergangsweise bis Ende Juli 2025 noch akzeptiert werden. Das neue Verfahren gilt für Pässe und Ausweise. Für andere Dokumente, bspw. den Führerschein können weiterhin Papierlichtbilder verwendet werden.

Ergänzend wurde seit 01.05.2025 der Direktversand von Ausweisdokumenten gegen eine Zusatzgebühr von 15,00 € eingeführt. Dadurch kann bei Bedarf die persönliche Abholung im Bürgerbüro entfallen. Die einheitlich vorgegebene Gebühr ist notwendig, weil ein besonderes Zustellverfahren sicherstellt, dass die Dokumente nur an die antragstellende Person ausgehändigt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Meldeamt unter: 09845/9797-12.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.personalausweisportal.de/FAQ

 

 

Neue Regelung in Biberangelegenheiten

Laut Mitteilung des Landratsamtes Ansbach ist für Biberangelegenheiten ab sofort die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ansbach zuständig (Tel. 0981/468-4201, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Bitte halten Sie für Ihr Anliegen hinsichtlich Biber immer die betroffene Flurnummer und Gemarkung bereit.

 

Änderung der Öffnungszeiten des Meldeamtes

Aufgrund der Elternzeit der Mitarbeiterin des Meldeamts ist es notwendig, die Öffnungszeiten des Meldeamtes anzupassen.

Das Meldeamt der Gemeinde Oberdachstetten ist ab 01.04.2025 wie folgt geöffnet:

Montag: von 8.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: von 14.30 bis 17.30 Uhr
Freitag: von 8.00 bis 12.00 Uhr

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie die Bürgermeistersprechstunde am Mittwoch von 16.30 bis 17.30 Uhr sind davon nicht betroffen.

Gemeinde Oberdachstetten Logo

Gemeinde Oberdachstetten

Gemeinde Oberdachstetten

Rathausstraße 7
91617 Oberdachstetten
Telefon: +49 (0)9845 97970
Telefax: +49 (0)9845 979720
E-Mail: poststelle@oberdachstetten.de

Öffnungszeiten Verwaltung:
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr


Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt:
Mo. & Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch: 14.30 - 17.30 Uhr

Am Mittwochnachmittag findet darüber hinaus von 16.30 – 17:30 Uhr eine offene Bürgersprechstunde von Bürgermeister Martin Assum statt.

Schließen
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.