Termine
Verehrte Gäste,
liebe Bürgerinnen und Bürger,
als Erster Bürgermeister der Gemeinde Oberdachstetten begrüße ich Sie recht herzlich.
Ich freue mich, dass Sie Oberdachstetten auf diesem Wege besuchen. Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, können Sie sich an mich unter der Telefonnummer 09845/9797-0 wenden.
Es wäre schön, wenn wir Sie mit unserem digitalen Angebot auf Oberdachstetten neugierig gemacht haben.
Ich freue mich auf Ihr Kommen.
Ihr Martin Assum
1. Bürgermeister
Immer auf dem neuesten Stand
Aktuelle Meldungen
Vorbericht zum Haushalt 2025
Der Vorbericht zum Haushalt gibt einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Oberdachstetten für das laufende Halbjahr.
Dieser ist einsehbar unter:
https://oberdachstetten.de/rathaus/downloads.html#haushalt
Gestattungen nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) für Vereinsfeste und sonstige gestattungspflichtige Veranstaltungen
Nach den Regelungen des GastG ist es erforderlich, für Vereinsfeste und sonstige gestattungspflichtige Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, einen Gestattungsantrag bei der örtlichen Gemeinde zu stellen. Der Gestattungsantrag kann formlos per E-Mail an
- Angabe der persönlichen Daten des Veranstalters bzw. des Antragstellers
- Angabe des Orts und Zeitraums der Veranstaltung
- Angabe der zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke
- zur Glaubhaftmachung der Zuverlässigkeit Vorlage einer vorherigen Gestattung für eine gleichartige Veranstaltung, die ohne behördliche Beanstandung durchgeführt wurde bzw. Angabe der Daten einer vorherigen nicht beanstandeten Veranstaltung. Alternativ ist ein Führungszeugnis vorzulegen, welches nicht älter als ein Jahr sein darf.
Bitte achten Sie darauf, den Antrag spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde Oberdachstetten vorzulegen.
Gemäß einer seit 01.06.2025 geltenden Neuregelung gilt die Gestattung nach einer Frist von zwei Wochen nach Antragseingang automatisch als erteilt (Genehmigungsfiktion), falls die Genehmigungsvoraussetzungen offensichtlich vorliegen und keine vertiefte Prüfung veranlasst ist. Ein Gestattungsbescheid wird in diesen Fällen nicht erstellt. In allen anderen Fällen wird die Gemeinde wie bisher einen Bescheid erlassen.
Grundsteuer ab 2025: FAQ
Ab dem 1. Januar 2025 tritt das neue Grundsteuergesetz in Kraft. In den letzten Wochen wurden in diesem Zusammenhang zahlreiche Fragen an die Gemeinde Oberdachstetten gestellt. Antworten zu den wichtigsten Fragen zur Grundsteuerreform finden Sie hier.
Das Wichtigste in der Übersicht
Navigieren Sie schnell und einfach zu unseren Service-Links
Aktuelles Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberdachstetten

Lesen Sie unser aktuelles Mitteilungsblatt und erfahren Sie alles, was gerade in der Gemeinde Oberdachstetten wichtig ist.
Bürgerstiftung Oberdachstetten

Unterstützen Sie Projekte in Oberdachstetten zur Förderung des Gemeinwohls.
Bürgerservice-Portal Gemeinde Oberdachstetten

Erledigen Sie Ihre Behördengänge einfach online in unserem Bürgerservice-Portal.





